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Vermögensteuer in Deutschland

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Artikel zu wirtschaftlichen Anlässen
Vermögensteuer in Deutschland

Vermögensteuer in Deutschland

Posted on Heute um 15:19 Uhr
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Im Augenblick (Sommer 2026) wird in der schwarz-roten Koalition viel über Reformen, auch über steuerpolitische Reformen, debattiert. Dieser Blogbeitrag will die Einführung einer Vermögensteuer in Deutschland begründen.

Bis 1997 wurde in Deutschland eine Vermögensteuer erhoben, die aber vom Bundesverfassungsgericht schon 1995 in ihrer damaligen Ausgestaltung – verschiedene Vermögen wurden ungleich behandelt – als verfassungswidrig eingestuft wurde.

In vielen Industrieländern gibt es keine Vermögensteuer, das besagt aber nicht, dass diese nicht durchaus sinnvoll sein kann. In einer Veröffentlichung zu einer Studie der Boston Consulting Group (BCG) heißt es für 2025:

„Die Konzentration des Vermögens an der Spitze nimmt weiter zu – wer mehr hat, kann breiter streuen und in renditestärkere Anlageklassen wie Aktien oder Private Equity investieren. Das beschleunigt den Vermögensaufbau strukturell“, erklärt BCG-Partner Kahlich. [www.bcg.com/…]

Und wie sieht die Konzentration von Reichtum in Deutschland aus? Dazu die obige Studie:

„In Deutschland zählt der Report rund 5.000 Superreiche (27,3 Prozent) – 1.100 mehr als noch 2024. Auf diese Minderheit entfällt damit mehr als ein Viertel des gesamten deutschen Finanzvermögens.“ [Quelle: s. oben!]

Gerade die Konzentration von Reichtum kann eine Gefahr für die Demokratie sein, denn wohlhabende Personen verfügen häufig über größere Möglichkeiten, politischen Einfluss auszuüben. Und je weniger sie sind, umso einfacher ist es für sie, Stiftungen zu gründen oder in den Besitz von Massenmedien (Zeitungen, Radio- oder Fernsehsender) zu gelangen.

Ein Problem ist, dass gerade diese Superreichen relativ wenig Steuern zahlen. Das verletzt die Steuergerechtigkeit. Gabriel Zucman – Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Pariser School of Economics, der ein Buch dazu geschrieben hat, – wird im „Spiegel“ interviewt und sagt:

„In Deutschland zahlen die Superreichen, wie in vielen Ländern, niedrigere effektive Steuersätze als durchschnittliche Arbeitnehmer. Das liegt nicht daran, dass die Steuerbehörden das Gesetz nicht durchsetzen. Es liegt daran, dass das Gesetz selbst es den Reichen erlaubt, ihr Vermögen so zu strukturieren, dass nur wenig steuerpflichtiges Einkommen entsteht.

Eine viel zitierte Recherche des US-Mediums ProPublica enthüllte 2021, dass einige der vermögendsten Amerikaner – darunter Jeff Bezos und Elon Musk – in bestimmten Jahren wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlten. In einem Jahr gab Bezos so wenig Einkommen an, dass er Anspruch auf Familienbeihilfe hatte.“ [https://www. spiegel.de/wirtschaft/…]

Diese Beispiele zeigen, was passieren kann, wenn man gar keine Vermögensteuer erhebt oder sich auf die Einkommensteuer beschränkt.

Bei der Erhebung der Vermögensteuer sind freilich zwei Grundsätze zu beachten. Erstens dürfen die Kosten für die Erhebung nicht die Einnahmen aus der Steuer überschreiten. Und zum Zweiten ist es ein Trugschluss, durch die Einnahmen aus der Steuer alle Haushaltslöcher stopfen zu können (eine Illusion, der vor allem linke politische Kräfte anhängen). Es geht bei der Steuer um Steuergerechtigkeit und Demokratie, nicht um die Konsolidierung des Haushaltes.

Wie könnte nun die Ausgestaltung der Vermögensteuer aussehen?

Am einfachsten ist es, eine Vermögensteuer bei den Superreichen (das sind die Einzelpersonen mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro) von jährlich 2 % zu erheben, das schlägt der oben zitierte Gabriel Zucman vor. Vermögen ist nicht leicht zu verstecken und manifestiert sich in Immobilien, Wertpapieren und Geld. Mit der Neubewertung der Grundsteuer weiß der deutsche Staat ungefähr, was jeder Bürger an Immobilien besitzt. Und die Banken könnten gegenüber dem Finanzamt zu einem Bürger gehörende Wertpapiere und Geldvermögen Auskunft geben.

Zucman meint, dass die Steuer von 2 % eine Mindeststeuer sein sollte. Wenn jemand mit seiner Einkommensteuer und der Grundsteuer schon die 2 %-Grenze erreicht hat, dann braucht er keine Vermögensteuer zu bezahlen. Liegt er darunter, bezahlt er eine Aufstockungssteuer.

Die Steuer würde auf Einzelpersonen abzielen, Unternehmen wären davon nicht betroffen. Es sei denn, sie gehörten mit einem Wert von über 100 Millionen Euro einer Einzelperson oder mehreren Anteilseignern, für die dann aus ihrem privaten Vermögen die Steuer fällig werden würde. Doch in der Regel liegen die Renditen bei solchen Summen bei mehr als 6 Prozent im Jahr, sodass die Begleichung der Steuer wirtschaftlich tragbar sein dürfte.

Kommen wir zur Frage der Auslandsflucht von Milliardären im Falle einer Vermögensteuer. Gabriel Zucman äußert sich dazu:

„Steuerflucht ist eine berechtigte Sorge, doch das Risiko ist begrenzt. Eine aktuelle Studie des National Bureau of Economic Research kommt zu dem Ergebnis, dass der Anstieg der Vermögensteuer um einen Prozentpunkt den Bestand an wohlhabenden Steuerzahlern nur um weniger als zwei Prozent verringern würde. Noch nicht eingerechnet sind hier Maßnahmen, die die Regierung ergreifen kann, um Steuerflucht zu verhindern.

Die USA etwa besteuern ihre Bürger unabhängig davon, wo sie leben. Andere Länder wie Frankreich und Deutschland erheben »Ausreisesteuern« für vermögende Personen, die das Land verlassen. Diese Mechanismen könnten durch das, was ich als ›Steuerschild‹ bezeichne, verstärkt werden: Personen, die ins Ausland ziehen, würden nach ihrer Abreise noch mehrere Jahre lang der Mindeststeuer unterliegen.“ [Quelle: siehe oben]

Die Ausreisehürde für Superreiche ist nur gerecht und billig, denn die Anhäufung von Hunderten Millionen Euro geht meistens nicht auf eine rein individuelle Leistung zurück, sondern erfolgt mit Unterstützung gesellschaftlicher Infrastruktur, Bildung, Gesundheitsversorgung und Innovation.

Zur Ergänzung der Vermögensteuer für Superreiche (ab 100 Millionen Euro, 2 %) könnte man auch noch eine Vermögensteuer von 1 % für Hochvermögende, die 20 Millionen bis 100 Millionen Euro besitzen, einführen. Die Einführung dieser Steuer ist aber vom Aufwand der Vermögensfeststellung abhängig.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

■ Die Vermögenskonzentration nimmt zu.

■ Dieser zu begegnen reicht die Einkommensteuer nicht aus.

■ Eine Vermögensteuer für Superreiche wäre administrativ machbar.

■ Sie stärkt Steuergerechtigkeit und schützt demokratische Gleichheit.

Letztlich scheint es weniger an praktikablen Konzepten als am politischen Willen zu fehlen.

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